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   OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14   

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https://dejure.org/2017,60424
OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14 (https://dejure.org/2017,60424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2017 - 8 U 141/14 (https://dejure.org/2017,60424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2017 - 8 U 141/14 (https://dejure.org/2017,60424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB
    Werkvertrag: Mängelhaftung eines Unternehmers für Wärme-und Kältetechnik für eine vom Rohbauer eingebrachte ungeeignete Versickerungsanlage als Teil einer Heizungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Zur Mängelhaftung eines Unternehmers der Wärme- und Kältetechnik für eine vom Rohbauer eingebrachte Versickerungsanlage als Teil einer Heizungsanlage, die deswegen nicht funktioniert, weil die Versickerungsanlage nicht dazu geeignet ist, das anfallende Rücklaufwasser aus der Erdwärmeanlage dauerhaft in den Untergrund zu infiltrieren (im Anschluss an BGHZ 174, 110 ff. ).

    Welche Beschaffenheit eines Werkes die Parteien vereinbart haben, ergibt sich aus der Auslegung des Werkvertrages (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05 -, juris, Rn. 15).

    Der Unternehmer hat die Vorleistungen anderer Unternehmer daraufhin zu untersuchen, ob sie geeignet sind, ein mangelfreies Werk entstehen zu lassen (Prüfungspflicht); er hat erkennbare Fehler dieser Vorleistungen aufzudecken und die Bedenken, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistungen anderer Unternehmer kommen oder bei ordnungsgemäßer Prüfung kommen müssen, dem Besteller mitzuteilen (Mitteilungspflicht) (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007, a.a.O., Rn. 21; Kniffka, a.a.O., Rn. 25).

    Sie hätte sich vergewissern müssen, welche abschließende Planung der Installation der Sickerkörbe zugrunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007, a.a.O., Rn. 25), insbesondere hätte sie vor Beginn ihrer Anschlussarbeiten danach fragen müssen, ob inzwischen ein - am 5. Juli 2007, dem Datum der "Auftragsbestätigung" [Anlage K 1], noch nicht vorhandenes - Bohrprofil erstellt, zur Aufklärung der geologischen Bedingungen vor Ort ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt(Vgl. zur Erforderlichkeit eines hydrogeologischen Gutachtens und eines Bohrprofils im vorliegenden Fall die überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. S vor dem Senat am 10. Januar 2017 (Sitzungsprotokoll vom 10. Januar 2017, Seite 4 f.)) und die Versickerungsanlage unter Berücksichtigung der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse ausreichend dimensioniert wurde, und den Kläger darauf hinweisen müssen, dass bei unzureichender Dimensionierung und/oder fehlerhaftem Einbau der Versickerungsanlage die gesamte Heizungsanlage nicht wird störungsfrei funktionieren können.

  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    bb) Zwar kann ein Geschädigter den für die Beseitigung eines Sachschadens erforderlichen Aufwand grundsätzlich auch fiktiv abrechnen (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13 -, juris, Rn. 15).

    Bei wertender Betrachtung unter Einbeziehung der Verkehrsauffassung wird dies jedoch nur dann anzunehmen sein, wenn sich der Betroffene zur Beseitigung dieses Risikos veranlasst sehen darf und die Beseitigung tatsächlich vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014, a.a.O., Rn. 19; Ekkenga/Kuntz, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 2014, § 249 Rn. 167; Oetker, in: MüKo-BGB, 7. Aufl. 2016, § 249 Rn. 372).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 84/98

    Begriff der Sachbeschädigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Ein solcher kann auch ohne festgestellte Substanzverletzung allein aufgrund eines der betroffenen Sache anhaftenden Schadensverdachts in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - I ZR 84/98 -, juris, Rn. 19), soweit das Risiko besteht, dass potentielle Erwerber der Sache nicht bereit sein werden, ohne vorherige Ausräumung des Verdachts den vollen Marktpreis für die Sache zu zahlen.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Da der Eintritt eines Schadens an Kellerwand einschließlich Drainage nicht wahrscheinlich ist, ist die Feststellungsklage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 245/90 -, juris, Rn. 9).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Steht die Arbeit des Unternehmers in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder ist sie aufgrund dessen Planungen auszuführen, muss er prüfen und gegebenenfalls geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können (vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 48/85 -, NJW 1987, S. 643; Kniffka, a.a.O.).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 328/03

    Haftung des Unternehmers für Planungsfehler des Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Denn hätte die Beklagte ihre Prüfungspflicht - als Teil der auf die Erfüllung des Vertrages gerichteten Pflichten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - VII ZR 328/03 -, juris, Rn. 41; OLG Hamm, a.a.O., Rn. 40; Kniffka, a.a.O.) - ordnungsgemäß erfüllt und einen entsprechenden Bedenkenhinweis erteilt, hätte "bauherrenseits" - also durch den Kläger und dessen Ehefrau - für eine ordnungsgemäße Überprüfung der vom Rohbauer gelieferten und eingebauten Versickerungsanlage und in der Folge ebenfalls "bauherrenseits" für deren Neuerrichtung Sorge getragen werden müssen; die Beklagte hätte mit ihren Anschlussarbeiten zuwarten können, bis der Kläger und dessen Ehefrau - durch den Rohbauer oder einen Dritten - die vorhandene mangelhafte Versickerungsanlage zurückgebaut und eine neue mangelfreie Versickerungsanlage eingebaut gehabt hätten.
  • OLG Hamm, 18.09.2008 - 24 U 48/07

    Fehlerhafter Einbau einer Heizungsanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit ist deswegen auch anzunehmen, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck der Herstellung eines Werkes nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 18. September 2008 - 24 U 48/07 -, juris, Rn. 53).
  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 210/13

    Werkvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Werks als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2017 - 8 U 141/14
    Die Erfüllung dieser Pflicht ist mithin ein Tatbestand, der den Unternehmer von der Mängelhaftung befreit (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 22; BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 210/13 -, juris, Rn. 17; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 6. Teil, Rn. 25 und 40 ff.).
  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 24 U 55/21

    Hinweispflicht; Aufklärungspflicht; Beweiswürdigung; unvollständiger

    Die vereinbarte Beschaffenheit erschöpft sich zwar nicht in dem durch Auslegung zu ermittelnden Leistungssoll, also dem vertraglich festgeschriebenen Leistungsumfang, der durch die vereinbarte Vergütung abgegolten wird; vielmehr wird die Leistungsvereinbarung der Parteien von der Herstellungspflicht des Werkunternehmers überlagert, dem Auftraggeber ein dem Vertragszweck gerecht werdendes, funktionstaugliches Werk zu verschaffen (vgl. BGH, Urteil 08.11.2007 - VII ZR 183/05, NJW 2008, 511; Senat, Urteil 18.09.2008 - 24 U 48/07, BeckRS 2010, 15039; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2018 - 2 U 62/18, NJW 2019, 83; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2017 - 8 U 141/14, BeckRS 2017, 151196; OLG Köln, Urteil vom 29.12.2016 - 7 U 131/15, BauR 2017, 1386).
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   OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 8 U 141/14   

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https://dejure.org/2019,64822
OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 8 U 141/14 (https://dejure.org/2019,64822)
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 8 U 141/14 (https://dejure.org/2019,64822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Befunderhebungsfehler - Unterlassen der Erhebung weiterer medizinisch gebotener Befunde (hier: Abklärung der Diagnose Harnverhalt)

  • medizinrechtsiegen.de

    Befunderhebungsfehler - Unterlassen der Erhebung weiterer medizinisch gebotener Befunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.01.2013 - 20 U 225/10

    Arzthaftung: Indizwirkung einer ärztlicher Dokumentation; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 8 U 141/14
    a) Eine ärztliche Dokumentation indiziert in der Regel, dass darin genannte Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wurden bzw. unterblieben sind, wenn entsprechend dokumentationspflichtige Tatsachen nicht erwähnt werden (KG BeckRS 2013, 03450 - zitiert nach beck-online).
  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 146/14

    Arzthaftung: Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2019 - 8 U 141/14
    Denn bei einer solchen Sachlage geht es im Kern nicht um die Fehlinterpretation von Befunden, sondern um deren Nichterhebung (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 146/14, NJW 2016, 1447 - zitiert nach beck-online).
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